Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 14. November 1984 in Linz bei einem vom Erstbeklagten als Lenker des Mopeds mit dem Kennzeichen L 470 - der Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer dieses Fahrzeuges - verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Verkehrsunfalles mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 28. Mai 1985, 4 U 1115/84-12, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § ... mehr lesen...
Die Klägerin wurde am 6. 11. 1971 bei einem von Wolfgang M als Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKWs verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Die Schadenersatzpflicht der Beklagten ist dem Gründe: nach unbestritten. Die Klägerin hat bereits in mehreren Vorprozessen Schadenersatzansprüche aus diesem Verkehrsunfall geltend gemacht. In diesen Vorprozessen wurden ihr ua. Schadenersatzleistungen aus dem Titel des Ersatzes der Kosten einer Haushaltshilfe für Zeit... mehr lesen...
Norm: ASVG §105aASVG §332 CGSVG §74GSVG §190 Abs1
Rechtssatz: Auch dann, wenn der Zustand der Hilflosigkeit des Geschädigten nur teilweise durch die dem Schädiger anzulastenden Unfallsfolgen bedingt ist, gehen die sachlich und zeitlich kongruenten Schadenersatzansprüche des Geschädigten gegen den Schädiger bis zur vollen Höhe des geleisteten Hilflosenzuschusses auf den Sozialversicherungsträger über. Entscheidungstexte ... mehr lesen...