Norm:        GewO 1859 §55GSVG                               
Rechtssatz:          Für die 
Begründung:  der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt).                     Entscheidungstexte                                  10 ObS   264/88       Entscheidungstext  OGH  22.11.1988...                    mehr lesen...