Entscheidungsgründe: Der Versicherte und spätere Gemeinschuldner Ing. Kurt E*** betrieb einen Brennstoffhandel und außerdem die Eibl-Schilifte Türnitz. Zu diesem Zweck verfügte er über mehrere Gewerbeberechtigungen unter anderem für den Brennstoffhandel, den Einzelhandel mit Sportartikeln für den Schiverleih und für den Betrieb von Schleppliften. Für die zu den Eibl-Schiliften gehörende Doppelsesselbahn Eibl, die als Hauptseilbahn und damit als öffentliche Eisenbahn im Sinne des... mehr lesen...
Norm: GSVG §2 GSVG §4 GSVG § 2 heute GSVG § 2 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2024 GSVG § 2 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 GSVG § 2 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz:
Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt).
Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...