Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senates können auch in Sozialrechtssachen Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, im Revisionsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden (SSV-NF 1/32, 3/15 ua). Die Unterlassung der Parteienvernehmung durch das Erstgericht wurde bereits in der Berufung als Verfahrensmangel gerügt. Das Berufungsgericht hat sich mi... mehr lesen...
Norm: ASVG §58 Abs2 ASVG §58 Abs3 B-VG Art140 GSVG §35 ASVG § 58 heute ASVG § 58 gültig von 01.01.2021 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2017 ASVG § 58 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2019 ASVG § 58 gü... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz:
Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt).
Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...