Norm: ASVG §292 Abs1ASVG §292 Abs2ASVG §292 Abs3ASVG §293 Abs1 lita/aaASVG §293 Abs3GSVG §149 Abs1GSVG §149 Abs2GSVG §149 Abs3GSVG §150 Abs1 lita/aaGSVG §150 Abs3GSVG §150 Abs4GSVG §293 Abs4
Rechtssatz: Das Erfordernis, daß dann, wenn beide im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatten Anspruch auf eine Pension aus einer Pensionsversicherung haben, unter Berücksichtigung des Familienrichtsatzes die Ausgleichszulage gleich hoch sein soll, ohne Rücks... mehr lesen...
Norm: ASVG §293 Abs4GSVG §150 Abs4
Rechtssatz: Da die frühere Regelung nicht mehr dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter entsprach, wurde die Ausgleichszulage nunmehr (36.ASVG-Novelle/4.GSVG-Novelle) jenem Ehegatten zuerkannt, bei dessen Pension der Anspruch zuerst entstanden ist, ohne daß im Hinblick auf den für Ehepaare geltenden "Familienrichtsatz" diese Regelung einen Einfluß auf die Höhe der Ausgleichszulage haben sollte. ... mehr lesen...