Entscheidungen zu § 132 Abs. 2 GSVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2001/1/30 10ObS101/00a

Entscheidungsgründe: Der am 3. 8. 1941 geborene Kläger erlernte den Beruf eines Malers und Anstreichers, besuchte die Meisterschule und war ab 1962 im Malereibetrieb seiner Mutter als Geschäftsführer tätig. Ab 1964 führte er den Betrieb selbständig. Im Malereibetrieb waren zeitweise bis zu 20, zuletzt jedoch nur mehr 6 bis 8 Arbeitnehmer beschäftigt. Im Jahr 1964 eröffnete die Ehegattin des Klägers eine Fremdenpension, die vom Kläger fortgeführt wurde. Dabei war neben dem Kläg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.01.2001

TE OGH 1993/6/15 10ObS255/92

Entscheidungsgründe: Der am 10.11.1931 geborene Kläger erlernte das Schuhmacherhandwerk und war von Dezember 1958 bis September 1990 ununterbrochen als selbständiger Schuhmacher tätig und als solcher bei der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert. Neben seiner Erwerbstätigkeit als Schuhmachermeister betrieb er von 1959 bis Ende November 1991 als Betriebsführer eine Landwirtschaft, bestehend aus 3 ha 83 ar landwirtschaftlichem Grund u... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.06.1993

RS OGH 2022/7/28 10ObS51/89, 10ObS257/89, 10ObS267/90, 10ObS255/92, 10ObS101/00a, 10ObS92/22k

Norm: GSVG §132 Abs2 GSVG §133 Abs2 GSVG § 132 heute GSVG § 132 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2025 GSVG § 132 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2015 GSVG § 132 gültig von 01.01.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.1989

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