Norm: B-VG Art7B-VG Art89GSVG §122
Rechtssatz: Das Fehlen einer Rückwirkungsbestimmung, die die Anwendung der Rechtslage nach der 19.GSVGNov auch auf Fälle vorsähe, in denen der Stichtag im Jahr 1986 lag ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Entscheidungstexte 10 ObS 48/95 Entscheidungstext OGH 28.03.1995 10 ObS 48/95 10 ObS 117/04k... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...