Entscheidungen zu § 99 Abs. 3 Oö. GemO 1990

Datenschutzbehörde

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TE Dsk Empfehlung 2014/12/5 DSB-D213.303/0015-DSB/2014

GZ: DSB-D213.303/0015-DSB/2014 (und weitere Zahlen) vom 5. Dezember 2014 [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] EMPFEHLUNG Die Datenschutzbehörde spricht aus An... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk Empfehlung | 05.12.2014

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