Entscheidungen zu § 16 Abs. 1Z3 GrekoG

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Burgenland 2007/04/16 016/10/07002

Die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 21.08.2006 um 13.35 Uhr, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen *** im Gemeindegebiet von Neuhaus am Klausenbach auf der B 58 den Grenzübertritt von Slowenien nach Österreich über die Grenzkontrollstelle Bonisdorf vorgenommen zu haben und es dabei als Grenzkontrollpflichtiger unterlassen zu haben, sich ohne unnötigen Aufschub an der dafür vorgesehene Stelle innerhalb des Grenzkont... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 16.04.2007

RS UVS Burgenland 2007/04/16 016/10/07002

Rechtssatz: Der Berufungswerber beabsichtigte, an einer Außengrenze von Slowenien nach Österreich den Grenzübertritt (Einreise) an der Grenzkontrollstelle Bonisdorf vorzunehmen. Er war daher verpflichtet, sich im Zuge des zur Tatzeit vorgenommenen Grenzübertritts der Grenzkontrolle zu stellen. Der Berufungswerber vermeinte nun dieser Pflicht entsprochen zu haben, indem er kurz an der Haltelinie beim Amtsgebäude anhielt. Da er keinen Polizeibeamten erblickte habe, habe er weiterfahren dürfe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 16.04.2007

TE UVS Burgenland 2007/03/28 016/10/06005

Die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 15.11.2005 um 15.30 Uhr, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen *** im Gemeindegebiet von Heiligenkreuz/L., B 319, Höhe StrKm. 75,25, den Grenzübertritt von Österreich nach Ungarn über die Grenzkontrollstelle Heiligenkreuz/L. vorgenommen zu haben, ohne sich ohne unnötigen Aufschub an der dafür vorgesehenen Stelle innerhalb des Grenzkontrollbereiches der Grenzkontrollstelle zu stel... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 28.03.2007

RS UVS Burgenland 2007/03/28 016/10/06005

Rechtssatz: Aus § 11 iVm. § 1 GrekoG ergibt sich, dass jeder, der einen Grenzübertritt an einer Grenzübergangsstelle vornehmen will, sich der Grenzkontrolle in der in § 11 Abs. 2 Z. 2 GrekoG festgelegten Art und Weise zu stellen hat. Da ein Grenzübertritt gemäß § 1 Abs. 1 GrekoG jede Bewegung eines Menschen über die Bundesgrenze darstellt, ist auch eine Ausreisebewegung, so wie sie hier vorlag, von der Grenzkontrollpflicht erfasst. Gemäß § 1 Abs. 2 GrekoG ist die Grenzkontrolle eine aus An... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 28.03.2007

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