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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Dr. XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) war in einer Rechtsache am Landesgericht Wiener Neustadt am 29.03.2023 von 9:15 Uhr bis 15:00 Uhr und am 02.05.2023 von 9:45 Uhr bis 15:55 Uhr als Schöffin tätig. Für ihre Anwesenheit beantragte sie jeweils Gebühren in Höhe von EUR 682,90, darin neben Reise- und Aufenthaltskosten enthalten jeweils EUR 600,00 Verdienst-/Einkommensentgang (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die Beschwerdeführerin, eine selbständige Masseurin, wurde mit Ladung vom 12.12.2016 als Schöffin zur der im zu Zl. XXXX vor dem Landesgericht Wiener Neustadt geführten Verfahren durchgeführten Hauptverhandlung am 21.02.2017 (8 Uhr 45) geladen. Gleichzeitig wurde die für den 14.12.2016 vorgesehene Hauptverhandlung abberaumt. Die Ladung, die auch die Abberaumung enthielt, wurde der Beschwerdeführerin am 16.12.2016 zugestellt. 1.2. Für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde für 11.09.2020 um 08:40 Uhr als Schöffe beim Landesgericht Feldkirch geladen. 2. Mit als "Amtsbestätigung" bezeichneter Gebührennote machte der Beschwerdeführer Gebühren geltend. 3. Mit angefochtenem Bescheid erkannte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer Reisekosten in Höhe von EUR 15,00 sowie Aufenthaltskosten für ein Frühstück von EUR 4,00, ein Mittagessen von EUR 8,50 und ein Abendessen von EUR 8,50, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX (in Folge auch Schöffe bzw. Beschwerdeführer, BF) kam seiner Vorladung als Schöffe zu den Verhandlungen vor dem Landesgericht (in Folge auch LG) XXXX am 08.01.2018, 22.01.2018, 29.01.2018 und 05.02.2018 jeweils ordnungsgemäß nach und machte er seinen Anspruch auf Kostenersatz rechtzeitig innerhalb der 14-tägigen Frist nach Abschluss der Verhandlungen geltend. 2. Mit Schreiben vom 06.12.2018 wurde der BF aufgefordert, binne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: In einer Strafrechtssache des Landesgerichtes XXXX war der Beschwerdeführer als Schöffe am 21.09.2017 geladen. Die Hauptverhandlung dauerte an diesem Tag von 12:45 Uhr bis 18:00 Uhr und war die Anwesenheit des Beschwerdeführers in dieser ganzen Zeitspanne erforderlich. In einer Strafrechtssache des Landesgerichtes römisch 40 war der Beschwerdeführer als Schöffe am 21.09.2017 g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: In einer Strafrechtssache des Landesgerichtes XXXX war der Beschwerdeführer als Schöffe am 28.09.2017 geladen. Die Hauptverhandlung dauerte an diesem Tag von 12:45 Uhr bis 16:20 Uhr und war die Anwesenheit des Beschwerdeführers in dieser ganzen Zeitspanne erforderlich. In einer Strafrechtssache des Landesgerichtes römisch 40 war der Beschwerdeführer als Schöffe am 28.09.2017 g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Ladung des Landesgerichtes XXXX vom 24.11.2017 als Geschworener zur Teilnahme an der Verhandlung vor dem genannten Gericht am 04.12.2017 und am 05.12.2017 geladen. In der Ladung wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass der Gebührenanspruch nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) für die Tätigkeit als Geschworener unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer wurde mit Ladung des Landesgerichtes XXXX vom 04.02.2016 als Schöffe zur Teilnahme an der Verhandlung vor dem genannten Gericht am 01.03.2016 geladen. In der Ladung wurde darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer seinen Gebührenanspruch nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) für die Tätigkeit als Schöffe unverzüglich, längstens jedoch in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer wurde mit Ladung des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 03.03.2016 als Schöffe zur Teilnahme an der Verhandlung vor dem genannten Gericht am 01.04.2016 geladen. In der Ladung wurde darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer seinen Gebührenanspruch nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) für die Tätigkeit als Schöffe unverzüglich, längstens je... mehr lesen...