Entscheidungen zu § 55 GebAG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2021/9/24 W176 2153431-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Die Beschwerdeführerin, eine selbständige Masseurin, wurde mit Ladung vom 12.12.2016 als Schöffin zur der im zu Zl. XXXX vor dem Landesgericht Wiener Neustadt geführten Verfahren durchgeführten Hauptverhandlung am 21.02.2017 (8 Uhr 45) geladen. Gleichzeitig wurde die für den 14.12.2016 vorgesehene Hauptverhandlung abberaumt. Die Ladung, die auch die Abberaumung enthielt, wurde der Beschwerdeführerin am 16.12.2016 zugestellt. 1.2. Für... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.09.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/5/18 I413 2236081-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde für 11.09.2020 um 08:40 Uhr als Schöffe beim Landesgericht Feldkirch geladen. 2. Mit als "Amtsbestätigung" bezeichneter Gebührennote machte der Beschwerdeführer Gebühren geltend. 3. Mit angefochtenem Bescheid erkannte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer Reisekosten in Höhe von EUR 15,00 sowie Aufenthaltskosten für ein Frühstück von EUR 4,00, ein Mittagessen von EUR 8,50 und ein Abendessen von EUR 8,50, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.05.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2020/3/5 I411 2214638-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.        XXXX (in Folge auch Schöffe bzw. Beschwerdeführer, BF) kam seiner Vorladung als Schöffe zu den Verhandlungen vor dem Landesgericht (in Folge auch LG) XXXX am 08.01.2018, 22.01.2018, 29.01.2018 und 05.02.2018 jeweils ordnungsgemäß nach und machte er seinen Anspruch auf Kostenersatz rechtzeitig innerhalb der 14-tägigen Frist nach Abschluss der Verhandlungen geltend. 2.       Mit Schreiben vom 06.12.2018 wurde der BF aufgefordert, binne... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 05.03.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/4 I411 2185701-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Ladung des Landesgerichtes XXXX vom 24.11.2017 als Geschworener zur Teilnahme an der Verhandlung vor dem genannten Gericht am 04.12.2017 und am 05.12.2017 geladen. In der Ladung wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass der Gebührenanspruch nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) für die Tätigkeit als Geschworener unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Gerichtstermin schriftlich o... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.09.2018

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