Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.02.2024, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.03.2024 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 19.02.2024, römisch 40 beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.03.2024 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.04.2024, GZen. XXXX , wurde vom Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine für 10.04.2024 anberaumte mündliche Verhandlung abberaumt und auf den 24.04.2024 verlegt, zu welcher der Antragsteller – ordnungsgemäß – als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 05.04.2024, GZen. römisch 40 , wurde vom Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine für 10.04.2024 anberaumte mündl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2023 von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 8:00 Uhr bis 9:20 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträgt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2023 von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 8:00 Uhr bis 9:20 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträgt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträgt 16... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträgt 16... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2023 von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2023 von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit elektronischer Gebührennote datiert mit 26.07.2020 stellte die Beschwerdeführerin für eine Dolmetschleistung folgende Gebühren in Rechnung:I. Entschädigung für Zeitversäumnis (§§32/1, 33/1)Hin- u. Rückreise (unter 30 km) + Wartezeit 1 Std á € 22,70 EUR 22,70II. Mühewaltung (§ 54) 1. Mit elektronischer Gebührennote datiert mit 26.07.2020 stellte die Beschwerdefüh... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.10.2023, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.11.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 25.10.2023, GZ. römisch 40 beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.11.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscher... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 16.05.2023 fand vor dem das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Linz, im Verfahren zu der GZ. XXXX eine mündliche Beschwerdeverhandlung statt, hinsichtlich welcher der Antragsteller mit Beschluss vom 11.05.2023, GZ. XXXX , zum Dolmetscher bestellt wurde, und im Rahmen derer er schließlich als Dolmetscher fungierte. 1. Am 16.05.2023 fand vor dem das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Linz, im V... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin hat als Dolmetscherin für die Sprache Slowenisch im Zeitraum von 20.–25.04.2018 an ihrer Wohnadresse diverse Aktenvermerke der slowenischen Kriminalpolizei (bezüglich Schlepperaufgriffen mit Zusammenhängen zu einer Organisation in Österreich) schriftlich ins Deutsche übersetzt. 2. Der von der belangten Behörde dazu ausgestellten „Bestätigung“ vom 08.05.2018 ist ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache neu-Griechisch und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich, Außenstelle LINZ (im Folgenden: belangte Behörde), am 28.06.2021 für Dolmetscherleistungen in Form einer Übersetzung von bereits vorhandenen Dokumenten/Schriftstücken beauftragt. Diese wurden ihm mit E-Mail vom 28.06.2021 als zwei PDF... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache neu-Griechisch und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich, Außenstelle LINZ (im Folgenden: belangte Behörde), am 28.06.2021 für Dolmetscherleistungen in Form einer Übersetzung von bereits vorhandenen Dokumenten/Schriftstücken beauftragt. Diese wurden ihm mit E-Mail vom 28.06.2021 als zwei PDF... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.06.2023, GZen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 08.08.2023, 13:00 Uhr, an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 30.06.2023, GZen. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 08.08.2023, 13:00 Uhr, an, zu welcher der Antra... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 30.06.2023, GZen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.08.2023 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde und in deren Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. römisch eins.1. Mit Schriftsatz vom 30.06.2023, GZen. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlun... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. In der mündlichen Verhandlung am 26.06.2023 zur GZ. XXXX wurde eine für die Übersetzungskanzlei des Antragstellers anwesende Dolmetscherin vom Leiter der Gerichtsabteilung XXXX mit der schriftlichen Übersetzung eines von der Rechtsvertretung des Beschwerdeführers als Beweismittel vorgelegten (Youtube-)Videos beauftragt. römisch eins.1. In der mündlichen Verhandlung am 26.06.2023 zur GZ. römisch ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.01.2023, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 03.02.2023 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin für die Sprache Farsi geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 24.01.2023, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 03.02.2023 an, zu welcher die Antra... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.02.2022, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.03.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 25.02.2022, GZ. römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.03.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmets... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 28.04.2023 wurde die Antragstellerin von der Evidenzstelle des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem Verfahren zur GZ. XXXX mit der schriftlichen Übersetzung von einem Spruchteil eines Erkenntnisses vom Deutschen in die paschtunische Sprache bis 04.05.2023 um 8:00 Uhr beauftragt. Die von der Antragstellerin erbrachte schriftliche Übersetzung übermittelte sie am 02.05.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.08.2022, GZen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.08.2022 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin für die Sprache Dari geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 03.08.2022, GZen. römisch 40 und römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.08.20... mehr lesen...