Mit Bescheid vom 31.10.2008, GZ N/0122-BVA/04/2008-37, erfolgte die Bestellung von A*** zur nichtamtlichen Dolmetscherin. Diese nahm an der mündlichen Verhandlung am 4.11.2008 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.30 Uhr teil und übersetzte sowohl die Aussagen sämtlicher Parteien als auch den gesamten Verhandlungsinhalt für den informierten Vertreter des Antragstellers, B***, sowie dessen Vorbringen im Verhandlungsverlauf und die Verhandlungsschrift sowie sämtliche verhandlungsrelevanten Schrift... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31.10.2008, GZ N/0122-BVA/04/2008-37, erfolgte die Bestellung von A*** zur nichtamtlichen Dolmetscherin. Diese nahm an der mündlichen Verhandlung am 4.11.2008 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.30 Uhr teil und übersetzte sowohl die Aussagen sämtlicher Parteien als auch den gesamten Verhandlungsinhalt für den informierten Vertreter des Antragstellers, B***, sowie dessen Vorbringen im Verhandlungsverlauf und die Verhandlungsschrift sowie sämtliche verhandlungsrelevanten Schrift... mehr lesen...