Entscheidungen zu § 52 GebAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2008/2/15 8Bs38/08g

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Entscheidung | OGH | 15.02.2008

RS OGH 2008/2/15 8Bs38/08g

Norm: GebAG §52
Rechtssatz: § 52 GebAG ist im Ermittlungsverfahren auch bei anderen Beweisaufnahmen anwendbar; dies trifft jedenfalls auf solche Ermittlungsmaßnahmen zu, bei denen das Gericht nicht mitwirkte. Die Staatsanwaltschaft hat kein Wahlrecht, ob sie bei unstrittigen Ansprüchen das Gericht anruft oder selbst Auszahlung anordnet. Entscheidungstexte 8 Bs 38/08g Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.2008

Entscheidungen 1-2 von 2

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