Begründung: Der Staatsanwaltschaft Wels wurde am 2.1.2008 ein bedenklicher Todesfall gemeldet (AS 1). Am selben Tag bestellte sie eine Ärztin zur Sachverständigen mit dem Auftrag, die Leiche zu beschauen und zu obduzieren (ON 3). Die L***** AG stellte dafür Räumlichkeiten zur Verfügung und verlangte dafür EUR 160,56 (ON 6, AS 1); deren Bezahlung begehrte sie von der Staatsanwaltschaft Wels. Der Revisor, dem diese Gebührennote von der Staatsanwaltschaft übermittelt worden war, ä... mehr lesen...
Norm: GebAG §52 GebAG § 52 heute GebAG § 52 gültig ab 01.09.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2013 GebAG § 52 gültig von 01.04.2009 bis 31.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 GebAG § 52 gültig von 01.01.2008 bis 31.03.2009... mehr lesen...