Entscheidungen zu § 49 GebAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2007/12/18 14Os128/07s (14Os129/07p)

Norm: GEbAG §43GebAG §49
Rechtssatz: Der Umstand, wonach (laut Vorbringen des Beschwerdeführers) bei „Alkoholisierungsgutachten" eine körperliche Untersuchung durch den Sachverständigen im Regelfall nicht erforderlich sei und vielmehr bloß eine „anamnestische Befragung" durchgeführt werde, schließt eine - vom Gesetzgeber geradezu intendierte - sinngemäße Anwendung des § 43 GebAG iSd § 49 GebAG nicht aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.2007

TE OGH 1988/9/28 14Os133/88

Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurden die Gebühren des psychiatrischen Sachverständigen Prof. Dr.J*** in der Hauptposition - psychiatrische Untersuchung und Begutachtung - abweichend von der Gebührennote gemäß § 43 Abs. 1 lit 1 d lediglich mit S 1.046 und nicht, wie der Sachverständige dies begehrt hatte, gemäß Punkt 1 e der genannten Gesetzesstelle mit S 1.760 bestimmt und dies summarisch damit begründet, daß das Gutachten keine (besonders ausführliche) wissenschaftliche ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.09.1988

RS OGH 1988/9/28 14Os133/88, 15Os83/93, Ds8/07

Norm: GebAG 1975 §43 Abs1 Z1 liteGebAG 1975 §49
Rechtssatz: "Besonders ausführlich" ist eine über dem Durchschnitt liegende wissenschaftliche
Begründung: ; dies ist der Fall bei einem sich auf zahlreiche (nicht gesondert in Rechnung gestellte - vgl § 49 GebAG) Tests stützenden Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen. Entscheidungstexte 14 Os 133/88 Entscheidungstext OGH 28.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.09.1988

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