Entscheidungen zu § 4 Abs. 2 GebAG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-16 von 16

TE Bvwg Beschluss 2023/2/15 W142 2256079-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 15.02.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/2/15 W142 2256080-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 15.02.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/2/15 W142 2256083-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 15.02.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/2/15 W142 2256085-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 15.02.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2022/12/21 G314 2256276-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.12.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/10/24 I407 1415120-3

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 24.10.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/6/28 I406 2249871-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 28.06.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/2/16 I421 2238097-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.02.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/2/16 I421 2238099-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.02.2022

TE Bvwg Beschluss 2021/11/11 W189 2166480-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.11.2021

TE Bvwg Beschluss 2020/10/16 G314 2235958-1

Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer XXXX (im Folgenden kurz BF) ist Angeklagter im Strafverfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX (Grundverfahren). In diesem Verfahren fand am XXXX .2020 in der Zeit von XXXX Uhr bis XXXX Uhr eine Hauptverhandlung statt, in der (unter anderem) der ladungsgemäß erschienene XXXX als Zeuge vernommen wurde. In der Ladung wurde seine Anschrift mit „ XXXX “ angegeben. Der Zeuge teilte dem Gericht erst am Verhandlungstag mit,... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.10.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/9/4 W183 2228712-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.       Mit Ladung vom 27.06.2019 wurde der Zeuge, welcher den nun gegenständlichen Vorlageantrag stellte, zur Verhandlung am 21.10.2019 am BG Innere Stadt Wien geladen. Die Zustellung erfolgte an eine in Österreich befindliche Adresse des Zeugen. Am 26.06.2019 teilte der Zeuge dem Gericht mit, dass er aus Israel anreisen werde. 2.       Der Zeuge wurde am 21.10.2019 einvernommen und machte in der Folge Flugkosten, Fahrtkosten und Nächtigungs... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.09.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/3/18 I413 2225211-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 16.05.2019 wurde der Beschwerdeführer als Zeuge für 26.06.2019, 13:00 Uhr (voraussichtliches Ende 14:30 Uhr) als Zeuge im Verfahren des Bezirksgerichtes Dornbirn, XXXX, geladen. 2. Aufgrund der Mitteilung des Rechtsanwalts der klagenden Partei am 26.06.2019, wonach die Parteien Ruhen vereinbart hätten, fand die Verhandlung nicht statt. Der Beschwerdeführer wurde hiervon verständigt und begehrte Gebühren für Reisekosten iHv ? 21... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.03.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/21 W176 2213780-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich anhängigen Verfahren über die Klage von XXXX und XXXX , beide wohnhaft in XXXX , 3950 Gmünd, gegen XXXX wegen Besitzstörung wurde der nunmehrige Beschwerdeführer am 11.12.2018 an seiner Adresse XXXX 3950 Gmünd, zur Verhandlung am 17.01.2019 "an Ort und Stelle" (d.h. XXXX , 3950 Gmünd) geladen. Dabei wurde ihm in Entsprechung von § 4 Abs. 2 letzter Satz Gebührenanspruchsgesetz, BGBl. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.03.2019

TE Bvwg Beschluss 2019/2/8 G314 2214074-1

Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Am 05.10.2018 zwischen 9.30 und 9.50 Uhr wurde XXXX vor dem Bezirksgericht XXXX im Zivilverfahren XXXX als Zeuge vernommen. Er war zur Verhandlung mit Ladung vom 24.07.2018 geladen worden; auf der Ladung ist als Zustellort "XXXX" angegeben. Es kann nicht festgestellt werden, ob der Zeuge dem Gericht vorab anzeigte, dass er von einem weiter entfernten Ort zur Vernehmung anreisen würde. Eine (beschlussmäßige) Bestätigung, dass seine unmi... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 08.02.2019

TE Bvwg Beschluss 2019/2/1 W170 2198431-2

Begründung: Zu A) Gemäß § 4 Abs. 2 GebAG steht der Zeugin, ist der auf der Ladung angegebene Zustellort vom Ort der Vernehmung des Zeugen weniger weit entfernt als der Ort, von dem die Zeugin zureist, eine darauf gestützte höhere Gebühr nur zu, wenn sie diesen Umstand dem Gericht unverzüglich nach Erhalt der Ladung angezeigt und das Gericht trotzdem die Ladung nicht rechtzeitig widerrufen hat oder wenn die unmittelbare Vernehmung der Zeugin vor diesem Gericht trotz Unterbleiben de... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 01.02.2019

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