Norm: GebAG §34GebAG §35GebAG §35 Abs1
Rechtssatz: Die als "Außenanamnese" bezeichneten Gespräche mit dem Bruder und dem behandelnden Arzt des Pensionswerbers, der selbst nicht ausreichend in der Lage ist, zielführende anamnestische Angaben zu machen, ist somit als typischerweise von der Befundaufnahme umfasste Leistung anzusehen, die im Rahmen der bei Gutachtenserstellung verlangten Sorgfalt jedenfalls notwendig ist. Über die eigentliche Befun... mehr lesen...
Norm: GebAG §35 Abs1GebAG §35 Abs2
Rechtssatz: Die Kumulierung der Tarifansätze nach § 35 Abs 1 und 2 GebAG ist auch bei Sachverständigen, für die ein Pauschaltarif besteht, ausgeschlossen. Anmerkung 0000030 Entscheidungstexte 3 R 257/97k Entscheidungstext LG Feldkirch 07.08.1997 3 R 257/97k European Case Law I... mehr lesen...