1.1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 6. März 1995 wurde der Beschwerdeführer in eisenbahnrechtlichen Enteignungsverfahren (betreffend die Eigentümer S und L) zum Sachverständigen auf dem Gebiet des Bergwesens bestellt. Zum Hintergrund des Verfahrens ist auch auf das hg. Erkenntnis vom 7. Juni 2000, Zlen. 96/03/0340 und 0341, zu verweisen, mit welchem der Verwaltungsgerichtshof die im ersten Rechtsgang erlassenen Bescheide betreffend die hier gegenständliche... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §53a Abs1;GebAG 1975 §34 Abs1;GebAG 1975 §34 Abs2;
Rechtssatz: Einem nichtamtlichen Sachverständigen steht gemäß § 53a Abs. 1 AVG in Verbindung mit § 34 Abs. 1 GebAG die Gebühr nach der aufgewendeten Zeit und Mühe und nach den Einkünften, die er für eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit im außergerichtlichen Erwerbsleben üblicherweise bezöge (vg... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 6. März 1995 wurde der Beschwerdeführer für eisenbahnrechtliche Enteignungsverfahren (die "Firma S" und die "Firma L" betreffend) zum Sachverständigen auf dem Gebiet des Bergwesens bestellt. Der Beschwerdeführer legte mit Schreiben vom 31. März 1995 folgende Honorarnote: "HONORARNOTE BESPRECHUNGEN 1.) Amt d NÖ Landesregierung, Wien 03. März 1995 9 - 13,30 h = 4,5 St 2.) Amt d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;GebAG 1975 §34 Abs2 idF 1994/623;StGG Art2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/03/0341
Rechtssatz: Insoweit sich die Beschwerde mit gleichheitsrechtlichen Überlegungen gegen den ABZUG VON 25 % GEGENÜBER EINER GLEICHARTIGEN T... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §34 Abs2 idF 1994/623; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/03/0341
Rechtssatz: Das GebAG sieht keine Tarife für die Art der Tätigkeit eines Zivilingenieurs für Bergwesen vor. Es ist daher gemäß § 34 Abs 2 zweiter Satz GebAG bei der Bemessung der Gebühr einerseits eine weit gehende Annäherung an die ... mehr lesen...
Am 24. Februar 1987 wurde der Beschwerdeführer (er ist Linienpilot - Cpt mit abgeschlossenem Universitätsstudium im Hauptfach Psychologie - mit einer Dissertation zum Thema "Räumliche Orientierung und Disorientierung im Flugunfallgeschehen") von der belangten Behörde zur Erstattung eines flugpsychologischen Gutachtens im Zusammenhang mit der Untersuchung des Flugunfalls vom 13. Oktober 1982 auf dem Flugfeld Spitzerberg, Pilot E. C., bestellt. Der Beschwerdeführer erstattete am 16.... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren92 Luftverkehr
Norm: AVG §52 Abs2;GebAG 1975 §34 Abs2 idF 1982/333;GebAG 1975 §34 Abs3 idF 1982/333;GebAG Zuschlag zu den festen Beträgen 1982;ZSV §34 Abs3 idF 1982/035;
Rechtssatz: Die Gebühr eines Psychologen (hier: Luftfahrtpsychologie) ist nach § 34 Abs 2 GebAG zu bestimmen. Die Beh hat sich eine ausreichende Entscheidungsgrundlage über jene Stundensä... mehr lesen...