Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.08.2025, GZ. W155 2305407/9Z, wurde XXXX zur nichtamtlichen Sachverständigen für den Fachbereich XXXX zu dem im
Spruch: genannten Vorhaben bestellt. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.08.2025, GZ. W155 2305407/9Z, wurde römisch 40 zur nichtamtlichen Sachverständigen für den Fachbereich römisch 40 zu dem im
Spruch: genannten Vorhaben bestellt. Mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX, Zlen. XXXX, XXXX, XXXX, XXXX, XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung erfolgte der Hinweis, dass der Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ve... mehr lesen...