Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX wurde die Beschwerdeführerin (BF) an der Adresse XXXX , mit Ladung vom XXXX für eine Verhandlung am XXXX als Zeugin geladen. Sie kam ladungsgemäß um 08:30 Uhr zu Gericht und wurde um 11:30 Uhr wieder entlassen. Im Verfahren römisch XXXX des Landesgerichts römisch XXXX wurde die Beschwerdeführerin (BF) an der Adresse römisch XXXX , mit Ladung vom römisch XXXX für eine Verhandlung am römisch XXXX a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Dem gegenständlichen Gebührenbestimmungsverfahren nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) liegt das Strafverfahren auf Grund einer Privatanklage vor dem Landesgericht Innsbruck zu XXXX zu Grunde, in dem die nunmehrige Beschwerdeführerin Zeugin war. 1. Dem gegenständlichen Gebührenbestimmungsverfahren nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) liegt das Strafverfahren auf Grund einer ... mehr lesen...