Entscheidungen zu § 21 GebAG

Bundesverwaltungsgericht

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

TE Bvwg Erkenntnis 2025/5/8 L524 2295500-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren 16 C 137/23k vor dem Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee wurde XXXX am 06.03.2024 (Beginn: 10:00 Uhr; Ende: 11:31 Uhr), als Zeugin einvernommen. Im Verfahren 16 C 137/23k vor dem Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee wurde römisch 40 am 06.03.2024 (Beginn: 10:00 Uhr; Ende: 11:31 Uhr), als Zeugin einvernommen. Mit Bescheid des Vorstehers des Bezirksgerichts Seekirch... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.05.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2025/4/29 G314 2302644-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.04.2025

TE Bvwg Beschluss 2025/1/13 L523 2288236-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 13.01.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2024/4/19 L524 2288576-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren 2 C 90/23s vor dem Bezirksgericht Tamsweg wurde XXXX für den 16.11.2023, 11:00 Uhr (voraussichtliches Ende: 11:10 Uhr), als Zeuge geladen. Am 16.11.2023 machte der Zeuge Gebühren geltend (u.a. 26 Stunden Entschädigung für Zeitversäumnis gem. § 18 Abs. 1 GebAG) und legte diesbezügliche Belege vor. Im Verfahren 2 C 90/23s vor dem Bezirksgericht Tamsweg wurde römisch XXXX für den 16.11.2023, 11:00 Uh... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.04.2024

TE Bvwg Beschluss 2023/11/6 G314 2267879-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Im Verfahren XXXX des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden kurz: Grundverfahren) fordert eine klagende Partei von der Beschwerdeführerin (BF) als beklagter Partei EUR 209.487,90 s.A.. Im Verfahren römisch 40 des Landesgerichtes römisch 40 (im Folgenden kurz: Grundverfahren) fordert eine klagende Partei von der Beschwerdeführerin (BF) als beklagter Partei EUR 209.487,90 s.A.. Mit dem Schriftsatz ihres... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 06.11.2023

TE Bvwg Beschluss 2023/2/15 W116 2251434-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 15.02.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2022/4/4 L524 2250633-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde am 11.11.2021 in der Verhandlung zur Zl. 2 C 511/21i vor dem Bezirksgericht St. Johann im Pongau als Zeuge einvernommen. Mit Antrag vom 11.11.2021 machte der Beschwerdeführer Reisekosten in Höhe von € 436,80 (für insgesamt 1.040 km sowie Mitnahme einer weiteren Zeugin), Kosten einer Vignette in Höhe von € 9,50 und eines Coronatests in Höhe von € 14,? sowie eine ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.04.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/3/8 L524 2247115-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.03.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/3/8 L523 2239019-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 08.03.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2019/11/6 W108 2210115-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Der nunmehrige Beschwerdeführer, ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, wurde im zu Grunde liegenden zivilrechtlichen Verfahren des Bezirksgerichtes Krems an der Donau, Zahl 9C 803/13f, vom genannten Bezirksgericht für den 20.06.2018, 09:00 Uhr, zur Vernehmung "als Zeuge" geladen. Der Beschwerdeführer leistete dieser Ladung Folge. Die Vernehmung des Beschwerdeführers fand in der Folge nicht stat... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 06.11.2019

TE Bvwg Beschluss 2016/4/28 W199 2118602-2

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde am 22.10.2015 als - aus dem Ausland geladener - Zeuge in einer mündlichen Streitverhandlung in einer Zivilrechtssache vor dem Landesgericht Innsbruck vernommen. Mit dem angefochtenen Bescheid bestimmte der Präsident dieses Gerichtshofes die Kosten des Beschwerdeführers mit 283,90 Euro und wies das Mehrbegehren von 746,10 Euro ab. In der Rechtsmittelbelehrung heißt es, der Zeuge könne ge... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 28.04.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/2/22 W108 2111675-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. In einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht XXXX wurde am 26.03.2015 der aus Deutschland geladene Zeuge XXXX (im Folgenden: Zeuge) einvernommen, wofür der Zeuge mit Antrag vom selben Tag seinen Gebührenanspruch nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) geltend machte. 1. In einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht römisch 40 wurde am 26.03.2015 der ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.02.2016

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