Entscheidungen zu § 2 Abs. 2 GebAG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Bvwg Beschluss 2020/9/1 W183 2228940-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1.       Mit dem angefochtenen Bescheid bestimmte die belangte Behörde die Gebühren des Zeugen und nunmehrigen Beschwerdeführers mit EUR 842,20, wobei die Reisekosten für den Zeugen und seine Begleitperson für Flug, Parkgarage und Leihauto mit EUR 808,38 und die Aufenthaltskosten mit EUR 33,80 festgesetzt wurden. 2.       Mit Schriftsatz vom 10.02.2020 erhob der Zeuge das Rechtsmittel der Beschwerde und brachte darin im Wesentlichen vor, dass die Ansp... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 01.09.2020

TE Bvwg Beschluss 2020/2/13 I413 2164926-1

Begründung: : XXXX , ersuchte mit E-Mail vom 11.02.2020 um Übernahme der Reisekosten für eine Begleitperson durch das Bundesverwaltungsgericht bezüglich seines Begutachtungstermins am 20.02.2020 um 16:00 in der XXXX . Er teilte mit, dass er nicht alleine nach Tirol fahren könne und auf eine Begleitperson angewiesen sei. Es sei ihm nicht möglich, die Reise sowie die Orientierung in einer fremden Stadt selbständig zu bewältigen. Dies gelte auch für den Verhandlungstermin am 04.05... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 13.02.2020

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