Entscheidungen zu § 18 Abs. 2 GebAG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 61-64 von 64

TE Bvwg Beschluss 2014/9/22 W108 2008307-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht Villach wurde am 04.02.2014 der aus Deutschland geladene Zeuge Herr XXXX (im Folgenden Zeuge) einvernommen. Mit Eingabe vom 11.02.2014 beantragte der Zeuge hierfür die Bestimmung der Zeugengebühr nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) hinsichtlich ihm "tatsächlich entstandener Kosten bzw. des Verdienstausfalles" wie folgt... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.09.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/8/26 W108 2002413-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein Arzt für Allgemeinmedizin, XXXX, wurde in einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht Silz am 27.08.2013 als Zeuge einvernommen. 1. Der Beschwerdeführer, ein Arzt für Allgemeinmedizin, römisch 40 , wurde in einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht Silz am 27.08.2013 als Zeuge einvernommen. Nach Ende der Einvernahme des Ze... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 26.08.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/8/26 W108 2007287-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin, eine Ärztin mit einer Ordination in Wien, wurde in einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien am 23.09.2013 als Zeugin einvernommen. Sie beantragte diesbezüglich eine Zeugengebühr in der Höhe von € 1.580,00, und zwar € 10,00 Reisekosten und € 1.570,00 Verdienst-/ Einkommensentgang gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 lit. b GebAG... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 26.08.2014

TE Bvwg Beschluss 2014/3/31 W170 2002425-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid der Kostenbeamtin des Bezirksgerichts Hallein wurden dem im
Spruch: genannten Zeugen für seine Vernehmung in der Strafsache gegen XXXX am 19.9.2013 vor dem Bezirksgericht Hallein folgende Gebühren zugesprochen: 1. Mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid der Kostenbeamtin des Bezirksgerichts Hallein wurden dem im
Spruch: genannten Zeugen für seine Vernehmung in der Strafsache gegen römisc... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 31.03.2014

Entscheidungen 61-64 von 64

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