Entscheidungen zu § 82 Abs. 1 ForstG

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RS UVS Kärnten 2004/02/09 KUVS-597-598/6/2003

Rechtssatz: Dem Beschuldigten können Fällungen und die daraus resultierenden Verstöße gegen das Forstgesetz, die von einem von ihm beauftragten Unternehmen durchgeführt wurden, nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn die Fällungen erwiesenermaßen von Arbeitern des beauftragten Schlägerungsunternehmens entgegen der vom Forstaufsichtsorgan zwei Tage zuvor in Gegenwart des Schlägerungsunternehmers erfolgten Auszeigung durchgeführt wurden und obwohl die Entnahmefläche zudem eigens mit Bändern g... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.02.2004

TE UVS Steiermark 1997/09/15 30.6-124/97

Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautete wie folgt: 1.) Sie haben als Hälfteeigentümer des Waldgrundstückes GstNr. 187/5, KG Jagernigg im Bereich des Südost- bzw. Osthanges = mittlerer Teil des Grundstückes (Teil 2 und mit grüner Farbe gekennzeichneter Bereich des Planes, der zum integrierten Bestandteil des vorliegenden Bescheides erhoben wird) auf der ursprünglich mit Kiefer, Rotbuche, Fichte und Eiche bestockten Fläche im Ausmaß von ca. 1 Hektar hiebsunreife Hochwaldbestä... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 15.09.1997

RS UVS Steiermark 1997/09/15 30.6-124/97

Rechtssatz: Im Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, als Hälfteeigentümerin eines Waldgrundstückes einen Kahlhieb nach § 80 Abs 1 ForstG und (anschließend daran) einen Großkahlhieb nach § 82 Abs 1 lit b ForstG durchgeführt zu haben. Da die Berufungswerberin jedoch die Verwaltung der Liegenschaft und die Schlägerungsarbeiten nicht selbst vorgenommen hatte, war der
Spruch: vom UVS dahingehend abzuändern, daß die Berufungswerberin als Hälfteeigentümerin des Waldgrundstüc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 15.09.1997

TE UVS Steiermark 1996/04/04 30.6-167/95

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe 1.) im Zeitraum vom 17.02.1995 bis 06.03.1995 auf dem ursprünglich mit Weißkiefer, Rotbuche, Fichte und einzelnen Eichen bewachsenen Waldgrundstück Nr. 187/5, KG J. , dessen Hälfteeigentümer er sei, und zwar in dem auf der beiliegenden Planunterlage als Teil 3 gekennzeichneten Abschnitt des bezeichneten Waldgrundstückes - diese Planunterlage wird zum integrierten Bestandteil des vorliegenden Bescheides... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 04.04.1996

RS UVS Steiermark 1996/04/04 30.6-167/95

Rechtssatz: Die Übertretung nach § 85 Abs 1 lit a ForstG, wonach ein Kahlhieb auf einer zusammenhängenden Fläche ab einer Größe von einem halben Hektar einer Bewilligung der Behörde bedarf, ist durch die Übertretung nach § 82 Abs 1 lit b ForstG, betreffend das Verbot von Großkahlhieben im Hochwald, konsumiert. So liegt es in der Natur der Sache, daß zur Verwirklichung des Tatbestandes eines Großkahlhiebes ein Kahlhieb (nach § 85 Abs 1 lit a ForstG) Voraussetzung ist, da sich ein (solcher) ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 04.04.1996

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