Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 28. April 2008 in Stattgebung der Berufung der mitbeteiligten Parteien der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau (BH) vom 18. Juni 2007 gemäß § 66 Abs. 4 AVG aufgehoben. Mit diesem Bescheid - so die Begründung: - sei der Antrag der mitbeteiligten Parteien, dem Beschwerdeführer gemäß § 67 Fo... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 14. Februar 2005 die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land (BH) vom 23. August 2004 als unzulässig zurückgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die BH habe über Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß § 67 Abs. 4 Forstgesetz entschieden, dass diese als Bring... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §1;AVG §66 Abs4;ForstG 1975 §67 Abs2;ForstG 1975 §67 Abs4;ForstG 1975 §67 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Das Forstgesetz sieht gegen Bescheide nach § 67 Abs. 4 Forstgesetz keinen behördlichen Instanzenzug vor, sondern die Anrufung des ordentlichen Gerichts; mit dem Einlangen des Antrages beim ordentlichen Gericht tritt der Besche... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 12. Dezember 2000 wurde der Berufung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach (BH) vom 13. August 1999, mit dem die Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 2 und 4 ForstG als zur Benützung der Forststraße "Erlachberg" Berechtigte zu gleichen Teilen zur Leistung eines Beitrages zu den Kosten der Errichtung und Erhaltung dieser Forststraße an die mitbeteiligten Parteien in Höhe von insgesamt S 677.573,-- ... mehr lesen...
Die Mitbeteiligten sind Eigentümer der Waldgrundstücke Nr. 59/4 und Nr. 60/3 der KG K. mit einer Gesamtfläche von ca. 9 ha. Der Erschließung dieser Grundstücke soll die geplante Forststraße "S-Wiese" dienen, die von einer über Grundstücke des Peter S. verlaufenden Forststraße ihren Ausgang nehmen und in einer Länge von 329 m über die Grundstücke des Beschwerdeführers Nr. 74 und 75 KG K. führen soll. Mit der Begründung: , daß alle Versuche der Mitbeteiligten, im Verhandlungswege eine... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 22. Februar 1991 beantragte die mitbeteiligte Partei beim Magistrat Innsbruck, ihr die Benützung des Forstweges auf dem im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Grundstück Nr. 2198 der KG A zu gestatten und den Beschwerdeführer zu verpflichten, die erforderliche Benützung für die Fertigstellung der forstlichen Bringungsanlage L-Weg und für die weitere Bringung von Forstprodukten und allen forstwirtschaftlichen Maßnahmen zu dulden. Begründet wurde dieser Antrag damit... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66;ForstG 1975 §66a Abs1;ForstG 1975 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/29 92/10/0024 2 Stammrechtssatz § 66a ForstG 1975, der zum Unterschied von dem die "befristete Bringung" regelnden § 66 legcit die Einräumung von dauernden Rechten zum Gegenstand hat, spricht zwar explizit nur von der Verpflichtung des Grundeigentümers, auf seinem Grund die Err... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66;ForstG 1975 §66a Abs1;ForstG 1975 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/29 92/10/0024 2 Stammrechtssatz § 66a ForstG 1975, der zum Unterschied von dem die "befristete Bringung" regelnden § 66 legcit die Einräumung von dauernden Rechten zum Gegenstand hat, spricht zwar explizit nur von der Verpflichtung des Grundeigentümers, auf seinem Grund die Err... mehr lesen...
Die Mitbeteiligten sind Eigentümer der im Bereich des X-Grabens gelegenen Waldgrundstücke Nr. 562, 563 und 583, je KG P. Deren Erschließung soll die von den Mitbeteiligten geplante Forststraße "X" dienen, die von der dem Beschwerdeführer gehörenden Forststraße "Y" ihren Ausgang nehmen und in einer Länge von rund 10 m über dessen Grundstück 555 verlaufen soll; vorgesehen ist weiters die Einräumung des Rechtes der Mitbenützung der Forststraße "Y" an die Mitbeteiligten (sogenannte Projek... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66;ForstG 1975 §66a Abs1;ForstG 1975 §67 Abs2;
Rechtssatz: § 66a ForstG 1975, der zum Unterschied von dem die "befristete Bringung" regelnden § 66 legcit die Einräumung von dauernden Rechten zum Gegenstand hat, spricht zwar explizit nur von der Verpflichtung des Grundeigentümers, auf seinem Grund die Errichtung, Erhaltung und zur Waldbewirtschaftung erforderliche Benützu... mehr lesen...