Entscheidungen zu § 66 Abs. 4 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2008/7/2 2008/10/0115

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 28. April 2008 in Stattgebung der Berufung der mitbeteiligten Parteien der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau (BH) vom 18. Juni 2007 gemäß § 66 Abs. 4 AVG aufgehoben. Mit diesem Bescheid - so die Begründung:  - sei der Antrag der mitbeteiligten Parteien, dem Beschwerdeführer gemäß § 67 Fo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.2008

TE Vwgh Erkenntnis 1999/1/18 97/10/0157

Mit Schriftsatz vom 17. November 1996 beantragten die mitbeteiligten Parteien bei der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld, ihnen auf die Dauer von drei Jahren das Recht einzuräumen, rund 60 fm Holz aus ihrem Grundstück Nr. 1910, KG Lindegg, über die im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Grundstücke Nr. 1911, 1929 und 1909, alle KG Lindegg, unter Mitbenützung der neuen Forststraße auf einer Länge von rund 650 lfm zu bringen. Begründend wurde im wesentlichen ausgeführt, auf ihrem W... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.1999

RS Vwgh 1999/1/18 97/10/0157

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §66 Abs4 idF 1987/576;
Rechtssatz: § 66 Abs 4 ForstG 1975 ermächtigt die Behörde, nicht nur über die Notwendigkeit, sondern auch über die Art und Weise der Inanspruchnahme fremden Grundes zur Bringung zu entscheiden. Die Ausfolgung eines Schlüssels für einen den Zugang zum fremden Grund (hier: Forststraße) verwehrenden Schranken ist als M... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/25 88/07/0013

Mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 25. Juni 1987 wurde gemäß den §§ 1, 2, 3 und 19 des Tiroler Güter- und Seilwege-Landesgesetzes - GSLG 1970, LGBl. Nr. 40, der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei auf deren Antrag zur Erschließung zweier Waldgrundstücke ein land- und forstwirtschaftliches Bringungsrecht, beinhaltend die Berechtigung der Benützung in der Natur bestehender, planlich ausgewiesener ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.1992

RS Vwgh 1992/2/25 88/07/0013

Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol80/02 Forstrecht80/06 Bodenreform
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1;ForstG 1975 §66 Abs4;GSGG §2 Abs1 Z1;GSLG Tir §2 Abs1 lita;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der gegebenen Verhältnisse nach § 2 Abs 1 lit a Tir GSLG ist auf andere Bringungsmöglichkeiten Bedacht zu nehmen; diese müssen aber bereits vorhanden sein (argumentum "Bringungsmöglichkeit besteht"); eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1992

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