Entscheidungen zu § 45 Abs. 1 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/2/8 87/10/0142

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §45 Abs1;ForstschutzV 1978 §1;ForstschutzV 1978 §2;
Rechtssatz: Da die Verpflichtung zur Behandlung des Holzes den Waldeigentümer oder den jeweiligen Inhaber des Holzes trifft, ist im Rahmen des Beschwerdepunktes eines zu Unrecht erteilten forstpolizeilichen Auftrages zur Entrindung von Stammholz und Behandlung des Kronenholzes mit chemischen Bekämpfungsmitteln das Vorbrin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.02.1988

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