Entscheidungen zu § 4 Abs. 2 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/19 93/10/0231

Am 14. Oktober 1991 beantragte der Beschwerdeführer beim Bürgermeister der Stadtgemeinde Innsbruck die Feststellung, daß es sich bei den Grundstücken Nr. 939/1 und Nr. 940 der EZ 3026 KG H. im Ausmaß von insgesamt 10884 m2 nicht um Wald im Sinne des Forstgesetzes handle. Die Behörde holte Befund und Gutachten eines Sachverständigen ein. Dieser legte im wesentlichen folgendes dar: Die Grundstücke lägen auf einem mäßig steilen südexponierten Hangrücken; teilweise handle es sich um Fläch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1994

RS Vwgh 1994/12/19 93/10/0231

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs4 lita idF 1987/576;ForstG 1975 §13 Abs8;ForstG 1975 §4 Abs1;ForstG 1975 §4 Abs2;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Es kann dem Gesetzgeber, der sich sonst - sowohl beim Erwerb der Waldeigenschaft als auch bei deren Verlust - durchwegs an wesentlich kürzeren Zeiträumen als einer Waldgeneration orientiert, - zB zehn Jahre ab Durchführung der Aufforstung (§ 4 Abs 1 Forst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1994

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