Entscheidungen zu § 29 Abs. 7 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/5/29 94/10/0115

Die mitbeteiligte Agrargemeinschaft (mP) beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck (BH) die Bannlegung von in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken. Als Bannzweck wurde der Schutz der darunterliegenden Bahnstrecken der beschwerdeführenden Partei und der Bundesstraße, als Begünstigte die "unterliegende ÖBB und Bundesstraße" angegeben. Die BH führte am 16. Juli 1991 eine mündliche Verhandlung durch. Dabei sprach sich der Vertreter der beschwerdeführenden Partei gegen die Ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.05.1995

RS Vwgh 1995/5/29 94/10/0115

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs1;AVG §46;AVG §52;AVG §56;ForstG 1975 §29 Abs7;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: § 29 Abs 7 ForstG 1975 dient ersichtlich der Artikulierung und Nutzbarmachung von Sachverstand und nicht etwa der Repräsentation organisierter Interessen. Die Entscheidungsgrundlagen sind also unter zwingender Einschaltung der Aufs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1995

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