Entscheidungen zu § 23 Abs. 2 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/2/26 2006/10/0259

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurden mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 30. Oktober 2006 der Antrag der beschwerdeführenden Parteien, den Wald auf dem Grundstück Nr. 1571/1, GB S., als Objektschutzwald festzustellen, als unzulässig zurückgewiesen und ihr Antrag auf Bannlegung dieses Waldes abgewiesen. Der weitere Antrag der beschwerdeführenden Parteien auf Einleitung eines Rodun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.2007

RS Vwgh 2007/2/26 2006/10/0259

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §39 Abs2;AVG §56;AVG §8;ForstG 1975 §23 Abs1;ForstG 1975 §23 Abs2;ForstG 1975 §23 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Den Bestimmungen des § 23 ForstG 1975 zufolge ist ein Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung des Schutzwaldcharakters auf Antrag des Waldeigentümers oder von Amts wegen einzuleiten. Ein Antragsrecht de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.2007

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