Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 8. Jänner 2004 wurde festgestellt, dass die auf den Waldgrundstücken Nr. 777/1, 778/1 und 785, KG W. errichtete Umzäunung eine unzulässige Sperre darstelle und den Eigentümern (u.a. dem Beschwerdeführer) die Beseitigung der Sperreinrichtung im Bereich der jeweils in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke binnen festgesetzter Frist aufgetragen (Spruchpunkt I) und der Beschwerdeführer verpflichtet, binnen festgesetzter Frist... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §13;ForstG 1975 §1a Abs2;ForstG 1975 §1a Abs4;
Rechtssatz: Selbst wenn eine zivilrechtliche Verpflichtung besteht, bestimmte Bäume zu fällen, ändert eine in Erfüllung dieser Verpflichtung vorgenommene Fällung nichts an der Waldeigenschaft der betroffenen Grundflächen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2006100175.X02 ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §1a Abs1;ForstG 1975 §1a Abs2;ForstG 1975 §1a Abs4;ForstG 1975 §5 Abs1;ForstG 1975 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Widmung eines Waldgrundstücks als "Bauland" bewirkt nicht den Verlust der Waldeigenschaft (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2005, Zl. 2003/10/0043, und die dort zitierte Vorjudikatur). Vielmehr kommt in der Ausweisung eines Grundstückes im... mehr lesen...