Entscheidungen zu § 18 Abs. 7 ForstG

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RS UVS Steiermark 1995/05/31 30.10-241/94

Rechtssatz: Gemäß § 18 Abs 7 lit a Forstgesetz gewinnt die zur befristeten Rodung bewilligte Waldfläche die Rechtseigenschaft als Wald mit Ablauf der Befristung zurück. Schlagworte Forstgesetz Rodung Wald mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 31.05.1995

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