Norm: AHG §1 CcForstG §17ForstG §85ForstG §172
Rechtssatz: Es besteht kein Rechswidrigkeitszusammenhang zwischen einem allfälligen Verschulden von Forstorganen bei Vollziehung des Forstgesetzes und der Verletzung von Benützern eines Campingplatzes durch einen umstürzenden, nach Fällung der umstehenden Bäume stehen gebliebenen Baum. Entscheidungstexte 1 Ob 93/00h Entscheidungstext OG... mehr lesen...