RS OGH 2000/12/19 1Ob93/00h

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Veröffentlicht am 19.12.2000
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Norm

AHG §1 Cc
ForstG §17
ForstG §85
ForstG §172

Rechtssatz

Es besteht kein Rechswidrigkeitszusammenhang zwischen einem allfälligen Verschulden von Forstorganen bei Vollziehung des Forstgesetzes und der Verletzung von Benützern eines Campingplatzes durch einen umstürzenden, nach Fällung der umstehenden Bäume stehen gebliebenen Baum.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114719

Dokumentnummer

JJR_20001219_OGH0002_0010OB00093_00H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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