Entscheidungen zu § 11 Abs. 7 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Beschluss 2006/2/27 2005/10/0120

1. Mit Schriftsatz vom 10. September 2003 gaben die Beschwerdeführer, ihren Angaben nach grundbücherliche Eigentümer einer näher genannten Liegenschaft in der Gemeinde R., gegenüber dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (der belangten Behörde) eine Stellungnahme zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes der Gemeinde R. ab. In einem Antwortschreiben vom 24. Oktober 2003 führte die belangte Behörde aus, die Stellungnahme sei "etwas verfrüht", weil ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.02.2006

RS Vwgh 2006/2/27 2005/10/0120

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §8;ForstG 1975 §11 Abs7;VwGG §21 Abs1;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, dass gemäß § 11 Abs. 7 des Forstgesetzes 1975 der Bundesminister den Entwurf des Gefahrenzonenplanes zu genehmigen hat, "wenn die Bestimmungen dieses Abschnittes dem nicht entg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2006

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