Begründung: Über das Vermögen einer Gesellschaft m. b. H. wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 27. 11. 2003 der Konkurs eröffnet. Diese Gesellschaft betrieb ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterlag zunächst der Aufsicht durch die Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA), ab 1. 4. 2002 jener durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Der Kläger begehrt gegenüber dem Bund 23.164,81 EUR sA. Er brachte vor, an jene Gesellschaft von November 2000 bis Februar 2001 18.89... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Abs1 AAHG §1 Abs3 AFMABG idF BGBl I 2002/45 Abs1 Abs1FMABG idF BGBl I 2005/33 §3 Abs1
Rechtssatz: Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat nicht die Stellung eines Rechtsträgers nach § 1 Abs 1 und Abs 3 AHG. Das Verhalten von Organen dieser Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit in Wahrnehmung der Bankenaufsicht, der Versicherungsaufsicht, der Wertpapieraufsicht und der Pensionskassenaufsicht ist ausschli... mehr lesen...