Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der FMA vom 11.04.2016, XXXX , wurde die beschwerdeführende Partei zur Unterlassung der unerlaubten gewerblichen Entgegennahme fremder Gelder als Einlage, durch die weitere Entgegennahme von fremden Geldern als Einlage sowie durch das weitere Halten der bereits entgegengenommenen fremden Gelder ohne die erforderliche Konzession, aufgefordert. Dafür wurde eine Frist von sechs Wochen ab Zustellu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 24.02.2017, zugestellt am 28.02.2017, wurde von der belangten Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: "FMA" oder auch "belangte Behörde") zu GZ: XXXX ein Bescheid, unter Androhung einer Zwangsstrafe iHv 10.000 EUR, erlassen, mit dem die Antragstellerin zur Vorlage mehrerer im
Spruch: näher bezeichneter Unterlagen aufgefordert worden ist. 1. Am 24.02.2017, zugestellt am 28.02.2017, wurde von der belangte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Datum vom 24.02.2017 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen ausschließlich an die XXXX GmbH (Zweitantragstellerin) per Adresse Ihres rechtsfreundlichen Vertreters gerichteten Bescheid mit folgendem
Spruch: erlassen, welcher ihr mit 28.02.2017 zugestellt wurde: 1. Mit Datum vom 24.02.2017 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Fo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Datum 24.02.2017 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen an die XXXX GmbH (Zweitantragstellerin) gerichteten Bescheid mit folgendem
Spruch: erlassen, welcher der Zweitantragstellerin mit 28.02.2017 zugestellt wurde: 1. Mit Datum 24.02.2017 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen an ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) mit Bescheid vom XXXX, zugestellt am XXXX, die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage, durch weitere Entgegennahme von fremden Geldern sowie durch das weitere Halten der bereits entgegen genommenen fremden Gelder, untersagt. Gleichzeitig wurde der BF... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit Bescheid vom XXXX, XXXX (Titelbescheid), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) aufgetragen, binnen 6 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage durch die weitere Entgegennahme von fremden Geldern als Einlage sowie durch das weitere Halten der bereits entgegen genommenen fremden Gelder unter An... mehr lesen...
E nt sc h e i d u n g s g r ü n de: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit Bescheid vom 30.11.2012, GZ: FMA-UB001.200/0017-BUG/2012 (Titelbescheid), der Antragstellerin (in Folge: AS) aufgetragen, binnen 6 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gel... mehr lesen...