Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) mit Bescheid vom XXXX, zugestellt am XXXX, die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage, durch weitere Entgegennahme von fremden Geldern sowie durch das weitere Halten der bereits entgegen genommenen fremden Gelder, untersagt. Gleichzeitig wurde der BF... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit Bescheid vom XXXX, XXXX (Titelbescheid), der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) aufgetragen, binnen 6 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage durch die weitere Entgegennahme von fremden Geldern als Einlage sowie durch das weitere Halten der bereits entgegen genommenen fremden Gelder unter An... mehr lesen...
E nt sc h e i d u n g s g r ü n de: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit Bescheid vom 30.11.2012, GZ: FMA-UB001.200/0017-BUG/2012 (Titelbescheid), der Antragstellerin (in Folge: AS) aufgetragen, binnen 6 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gel... mehr lesen...