Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Aus Anlass einer anonymen Whistleblower-Meldung vom 08.05.2025, wonach das Unternehmen Q XXXX über keine „Gewerbeberechtigung für Finanzdienstleistungen“ und dessen Betreiber über keinerlei Ausbildung im Finanzbereich verfüge, jedoch „ XXXX E XXXX “ als eine stressfreie Anlagemöglichkeit bewerbe, bei der erfahrene Fachleute und fortschrittliche Technologie für das Kapital arbeiteten und das Portfolio optimi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Datum 15.02.2024 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen an XXXX (im Folgenden: Antragsteller) gerichteten Bescheid mit folgendem
Spruch: erlassen, welcher dem Antragsteller am 21.02.2024 zugestellt wurde: 1. Mit Datum 15.02.2024 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen an römisch XXX... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Datum 19.02.2024 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen an XXXX (im Folgenden: Antragsteller) gerichteten Bescheid mit folgendem
Spruch: erlassen, welcher dem Antragsteller am 21.02.2024 zugestellt wurde: 1. Mit Datum 19.02.2024 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Verfahrensanordnung vom 25.11.2019 trug die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA, belangte Behörde) der XXXX GmbH (in Folge: beschwerdeführende Partei, Beschwerdeführerin) gemäß § 22d Abs. 1 FMABG die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes durch die Unterlassung der künftigen Vergabe von Krediten gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG (Kreditgeschäft) in Ö... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Nach einem umfangreichen Ermittlungsverfahren sprach die FMA mit Bescheid aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die unerlaubte gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente und die unerlaubte gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, zu unterlassen habe. Das sei der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden "BF" oder auch "Verein") ist ein Verein (eingetragen im ZVR zur Zahl XXXX ) mit Sitz in XXXX , und einer Büroadresse in XXXX . Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Weiteren "FMA" oder "belangte Behörde") erließ am 30.03.2017 den angefochtenen Bescheid, der an die BF gerichtet war, mit folgendem
Spruch: "Folgende Bekanntmachung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Fina... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 19.06.2018 Norm: B-VG Art.130 Abs1 Z1 B-VG Art.133 Abs4 BWG §1 Abs1 Z7 BWG §3 Abs1 BWG §4 Abs1 BWG §98 Abs1a FMABG §22 Abs2a FMABG §22d Abs1 UStG 1994 §2 Abs1 VbVG §5 Abs2 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 VwGVG §31 Abs1 B-VG Art. 130 heute B-VG Art. 130 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Verfahrensanordnung vom 12.10.2016 trug die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: belangte Behörde) der beschwerdeführenden Gesellschaft Folgendes auf (der Firmenname der beschwerdeführenden Gesellschaft wird im Folgenden mit [l] abgekürzt und anonymisiert, ihr früherer Firmenname mit [Z]): "Ausgehend vom Ermittlungsverfahren zu GZ XXXX geht die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) von folgend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) mit Bescheid vom XXXX, zugestellt am XXXX, die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage, durch weitere Entgegennahme von fremden Geldern sowie durch das weitere Halten der bereits entgegen genommenen fremden Gelder, untersagt. Gleichzeitig wurde der BF... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, eingetragen im ZVR zur Zahl XXXX , mit Sitz in Wien und einer Büroadresse in Graz. Die beschwerdeführende Partei betreibt unter anderem eine Homepage mit der Web-Adresse XXXX . Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, eingetragen im ZVR zur Zahl römisch 40 , mit Sitz in Wien und einer Büroadresse in Graz. Die beschwerdeführende Partei betreibt unter anderem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Beschwerdeführerin ist ein in das Vereinsregister eingetragener Verein mit Sitz in XXXX und einer Büroadresse in XXXX, die in ihren Richtlinien und Statuten festgelegt hat, als betriebliche Unterstützungskasse unselbständigen Erwerbstätigen (Arbeitnehmern) mit ständigem Wohnsitz in Österreich Unterstützungsleistungen für den Fall des Alters, bei Invalidität, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit ihrer zur hg. Zl. W107 2003275-1/2 protokollierten Beschwerde bekämpft die Beschwerdeführerin den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in weiterer Folge: FMA) vom 14.01.2014 mit folgendem
Spruch: "Folgende Kundmachung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in gemäß § 4 Abs. 11 VAG vom 07.06.2013 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Homepage der FMA ist rechtmäßig: "Folgende K... mehr lesen...