Entscheidungen zu § 22 Abs. 11 FMABG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE Bvwg Erkenntnis 2026/1/21 W204 2324124-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Aus Anlass einer anonymen Whistleblower-Meldung vom 08.05.2025, wonach das Unternehmen Q XXXX über keine „Gewerbeberechtigung für Finanzdienstleistungen“ und dessen Betreiber über keinerlei Ausbildung im Finanzbereich verfüge, jedoch „ XXXX E XXXX “ als eine stressfreie Anlagemöglichkeit bewerbe, bei der erfahrene Fachleute und fortschrittliche Technologie für das Kapital arbeiteten und das Portfolio optimi... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.01.2026

TE Bvwg Erkenntnis 2025/9/17 W276 2291031-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 17.09.2025

TE Bvwg Beschluss 2025/7/15 W158 2245399-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 15.07.2025

TE Bvwg Beschluss 2025/7/15 W158 2252667-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 15.07.2025

TE Bvwg Beschluss 2025/7/15 W158 2240383-2

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 15.07.2025

TE Bvwg Beschluss 2025/7/15 W158 2298045-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 15.07.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2024/11/19 W148 2301279-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.11.2024

TE Bvwg Beschluss 2024/5/22 W172 2289537-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Datum 15.02.2024 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen an XXXX (im Folgenden: Antragsteller) gerichteten Bescheid mit folgendem
Spruch: erlassen, welcher dem Antragsteller am 21.02.2024 zugestellt wurde: 1. Mit Datum 15.02.2024 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen an römisch XXX... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.05.2024

TE Bvwg Beschluss 2024/4/8 W276 2289538-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Datum 19.02.2024 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen an XXXX (im Folgenden: Antragsteller) gerichteten Bescheid mit folgendem
Spruch: erlassen, welcher dem Antragsteller am 21.02.2024 zugestellt wurde: 1. Mit Datum 19.02.2024 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 08.04.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2023/2/20 W276 2242741-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 20.02.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2022/12/15 W204 2242881-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.12.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/9/22 W107 2243741-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.09.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/3/25 W204 2245659-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Nach einem umfangreichen Ermittlungsverfahren sprach die FMA mit Bescheid aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die unerlaubte gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente und die unerlaubte gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, zu unterlassen habe. Das sei der ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.03.2022

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