Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: I.1. Mit Ladungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.06.2016, dem Beschwerdeführer zu eigenen Handen durch Hinterlegung am 10.06.2016 zugestellt, wurde der Beschwerdeführer zu einem am 30.06.2016 in den Räumlichkeiten der belangten Behörde stattfindenden Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: I.1. Mit Ladungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.06.2016, dem Beschwerdeführer zu eigenen Handen durch Hinterlegung am 10.06.2016 zugestellt, wurde der Beschwerdeführer zu einem am 30.06.2016 in den Räumlichkeiten der belangten Behörde stattfindenden Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: I.1. Mit Ladungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.06.2016, dem Beschwerdeführer zu eigenen Handen durch Hinterlegung am 08.06.2016 zugestellt, wurde der Beschwerdeführer zu einem am 30.06.2016 in den Räumlichkeiten der belangten Behörde stattfindenden Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: I.1. Mit Ladungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.06.2016, dem Beschwerdeführer zu eigenen Handen durch Hinterlegung am 08.06.2016 zugestellt, wurde der Beschwerdeführer zu einem am 30.06.2016 in den Räumlichkeiten der belangten Behörde stattfindenden Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: I.1. Mit Ladungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.06.2016, dem Beschwerdeführer zu eigenen Handen durch Hinterlegung am 10.06.2016 zugestellt, wurde der Beschwerdeführer zu einem am 30.06.2016 in den Räumlichkeiten der belangten Behörde stattfindenden Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: I.1. Mit Ladungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.06.2016, dem Beschwerdeführer zu eigenen Handen durch Hinterlegung am 10.06.2016 zugestellt, wurde der Beschwerdeführer zu einem am 30.06.2016 in den Räumlichkeiten der belangten Behörde stattfindenden Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: I.1. Mit Ladungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.06.2016, dem Beschwerdeführer zu eigenen Handen durch Hinterlegung am 09.06.2016 zugestellt, wurde der Beschwerdeführer zu einem am 30.06.2016 in den Räumlichkeiten der belangten Behörde stattfindenden Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang, zugleich (aktenkundiger und unstrittiger) Sachverhalt: I.1. Mit Ladungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.06.2016, dem Beschwerdeführer zu eigenen Handen durch Hinterlegung am 09.06.2016 zugestellt, wurde der Beschwerdeführer zu einem am 30.06.2016 in den Räumlichkeiten der belangten Behörde stattfindenden Ver... mehr lesen...