Norm: FamLAG §46a JWG §40 JWG § 40 gültig von 01.01.2005 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 JWG § 40 gültig von 01.07.1999 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/1999 JWG § 40 gültig von 01.07.1989 bis 30.06.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Der am 24.11.1987 geborene Rene Thomas M***** wuchs nach Scheidung der Ehe seiner Eltern zunächst bei der obsorgeberechtigten Mutter auf. Diese ist noch für ein weiteres 1989 geborenes Kind sorgepflichtig und verfügt über ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von S 12.800,--. Darüberhinaus erhält sie für den Minderjährigen Familienbeihilfe in der Gesamthöhe von S 3.200,-- monatlich und den Kinderabsetzbetrag von S 350,-- monatlich. Seit 9.11.1997 ist... mehr lesen...