Mit Bescheid vom 13. März 2002 wurde den beschwerdeführenden Parteien gemäß §§ 2 und 4 Steiermärkisches Kanalabgabengesetz 1955 (Stmk KanalAbgG 1955) für die Liegenschaft in Graz, S-Gasse 12, Gdst.Nr. 54/3, EZ. 405, KG R, ein Kanalisationsbeitrag in Höhe von EUR 9.023,74 (einschließlich 10 % Umsatzsteuer) zur Zahlung vorgeschrieben. Begründend wurde nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen sowie der zur Berechnung der Abgabe herangezogenen Bemessungsgrundlagen ausgeführt, fü... mehr lesen...