Norm: BDG §43 Abs2BDG §92 Abs1 Z3 EMRK Art8 EMRK Art. 8 heute EMRK Art. 8 gültig ab 01.05.2004 Schlagworte Beamter der allgemeinen Verwaltung, Protokollführer, außerdienstliches Verhalten, anonymisierte Präsentation seiner sexuellen Orientierung im Internet, Privatsphäre des Besch, keine Dienstpflichtver... mehr lesen...