Mit Schreiben vom 20.9.2005 lud das Landeswasserbauamt fünf Unternehmer, darunter A*** (in der Folge Antragsteller) und die B*** (in der Folge präsumtiver Zuschlagsempfänger) zur Angebotslegung für die Ausschreibung "Geotechnische Beratung; Vorarlberger Rheintalbinnenkanal km 8,33 bis km 9,58'"ein. In den Ausschreibungsunterlagen zum gegenständlichen Vergabeverfahren wurde die "Bundeswasserbauverwaltung, Republik Österreich" als Auftraggeber bezeichnet. Als ausschreibende Stelle wurde das L... mehr lesen...
Norm: BVergG 2002 §173 Abs1BVergG 2002 §173 Abs2 EMRK Art6 Abs1 EMRK Art. 6 heute EMRK Art. 6 gültig ab 01.05.2004
Rechtssatz:
Ist im Nachprüfungsverfahren nur über Rechtsfragen zu entscheiden, die keine komplexen Fragen aufwerfen und erfordert der klare Sachverhalt keine weiteren Ermittlungen, sind... mehr lesen...