Norm: EMRK Art5 EMRK Art. 5 heute EMRK Art. 5 gültig ab 01.05.2004
Rechtssatz: Art. 5 Abs. 1 lit. d EMRK enthält nicht den einzigen Fall der zulässigen Anhaltung eines Minderjährigen. Diese Bestimmung nimmt auf eine spezifische Konstellation Bezug, der jedoch keine Ausschließlichkeit m... mehr lesen...