Norm: UWG §7 Abs2 E3 ABGB §1330 Abs2 BI UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 7 gültig von 23.11.1984 bis 19.07.2022 ABGB § 1330 heute ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt aus dem Gründe: des § 1330 (2) ABGB., den Beklagten zu verurteilen, er sei schuldig, die von ihm Anfang Juli 1963 in R. aufgestellte Behauptung, der von der klagenden Partei erzeugte A.-Grünfuttersilo halte nicht länger als fünf Jahre, weil die Säuren das Aluminium auffräßen, zu widerrufen und zu unterlassen sowie dem Kläger die Befugnis zu erteilen, diesen Widerruf in zwei Zeitungen auf Kosten des Beklagten zu veröffentlichen. Die klagende Partei begehrt... mehr lesen...
Die fünf Beklagten verfaßten ein mit 26. März 1960 bzw. 11. April 1960 datiertes, an alle Buchhandlungen, Zeitschriftenvertriebe, Trafiken und sonstige Zeitschriftenverschleißstellen im Verwaltungsbezirk Wels gerichtetes Rundschreiben, in welchem die Adressaten aufgefordert werden, der gefährdeten Jugend dadurch zu helfen, daß sie minderwertige Lektüre wie "B.-Hefte. C.-strips, A.- Hefte u. dgl." nicht öffentlich auflegen und an Jugendliche nicht abgeben. Wegen Verfassung und Verbr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BV UWG §7 Abs2 E3 ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 UWG § 7 heute UWG § 7 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 ... mehr lesen...