Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Leiter der S*** S***. Die Beklagten, die sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zusammengeschlossen haben, sind Inhaber einer Gewerbeberechtigung zur "Betreuung von Reisenden bei der Ausübung des Wintersportes". Die Beklagten werben für ihre Tätigkeit mit einem Faltsprospekt, dessen wesentlicher Inhalt sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache ausgeführt ist. Der für die Saison 1984/85 verwendete Prospekt der Beklagten (Beilage... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1973 Leiter der Schischule Saalbach. Die Beklagten, welche sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zusammengeschlossen haben, sind Inhaber einer Gewerbeberechtigung zur 'Betreuung von Reisenden bei der Ausübung des Wintersportes'. Sie werben für die Saison 1984/85 mit einem - zum Teil auch in englischer Sprache abgefaßten - Faltprospekt (Beilage 1), dessen erste Seite in der linken oberen Ecke den Vermerk trägt: 'schifahren leicht gemacht - sk... mehr lesen...
Norm: Sbg BerführerG §9 Abs1UWG §2 D7UWG §31 Abs1
Rechtssatz: Der Gebrauch der Bezeichnung Schiführer ("Skiguide") ist weder den Inhabern einer Bergführerbewilligung nach dem BergführerG vorbehalten, noch geeignet, den irrigen Eindruck des Besitzes einer solchen Bergführerbewilligung hervorzurufen oder zu Verwechslungen einer Schischule zu führen. Entscheidungstexte 4 Ob 327/85 Entsc... mehr lesen...