Norm: UWG §26b Abs2 UWG § 26b heute UWG § 26b gültig ab 29.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2018
Rechtssatz: Grundsätzlich können auch mehrere Personen Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses sein. Entscheidungstexte 4 Ob 182/2... mehr lesen...
Norm: UWG §26b Abs2 UWG § 26b heute UWG § 26b gültig ab 29.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2018
Rechtssatz: Unter Verfügungsgewalt ist die tatsächliche Möglichkeit zu verstehen, den Zugriff auf das Geschäftsgeheimnis bestimmen, einschränken oder ausschließen zu können. ... mehr lesen...
Norm: UWG §26b Abs2 UWG § 26b heute UWG § 26b gültig ab 29.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2018
Rechtssatz: Rechtmäßige Verfügungsgewalt erfordert die rechtliche Legitimation der tatsächlich ausgeübten Kontrolle. Rechtmäßig ist die Verfügungsgewalt jedenfalls dann, wenn das ... mehr lesen...