Norm: ABGB §1330 Abs2 BIVUWG §25 Abs4
Rechtssatz: Wurde die zu widerrufende Behauptung im Rahmen einer Fernsehsendung aufgestellt und so der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht, entspricht die Veröffentlichung des Widerrufs durch Verlesung im Fernsehen dem Äquivalenzgrundsatz, wobei eine Veröffentlichung im zeitlichen Verlauf jener Sendung, in der die zu widerrufende Behauptung aufgestellt wurde, am ehesten diesem Grundsatz gerecht wird. Es ... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs4
Rechtssatz: Soll die beantragte Veröffentlichung in einem Printmedium erfolgen, kann weder deren Platzierung noch deren allfällige besondere optische Gestaltung dem Ermessen des Klägers vorbehalten bleiben. Wenngleich ein unsubstantielles Veröffentlichungsbegehren grundsätzlich zulässig ist, hat das Gericht nach pflichtgebundenem Ermessen auf der Grundlage der näheren Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden, wobei... mehr lesen...