Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenen Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , stellte der Vorstand der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) (in Folge: belangte Behörde) für die fünfte Regulierungsperiode Strom (01.01.2024 bis 31.12.2028) die Kosten und das Mengengerüst der XXXX (in Folge: BF) für das Jahr 2025 fest. 1. Mit angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , Zl. römisch 40 ... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem Bescheid vom 14. Oktober 2024, V KOS 012/24/3, stellte die E-Control in Spruchpunkt 1. gemäß § 48 Abs 1 iVm § 59 f ElWOG 2010 die den Entgelten zugrunde liegenden Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems für das Jahr 2025, in Spruchpunkt 2. gemäß § 48 Abs 1 iVm § 59 ElWOG 2010 die Kosten für die transparente und diskriminierungsfreie Beschaffung von angemessenen Energiemengen zum Ausg... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem Bescheid vom 7. Oktober 2024, XXXX , stellte die E-Control in Spruchpunkt 1. gemäß § 48 Abs 1 iVm § 59 f ElWOG 2010 die den Entgelten zugrunde liegenden Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems für das Jahr 2025, in Spruchpunkt 2. gemäß § 48 Abs 1 iVm § 59 ElWOG 2010 die Kosten für die transparente und diskriminierungsfreie Beschaffung von angemessenen Energiemengen zum Ausgleich phy... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 0. Vorauszuschicken ist, dieses Beschwerdeverfahren hat den ersten Folgekostenbescheid der 4. Regulierungsperiode der Stromverteilernetzbetreiber (1. Jänner 2019 - 31. Dezember 2023) zum Inhalt. Der ergangenen Erstkostenbescheid dieser Regulierungsperiode zur auch vorliegenden Beschwerdeführerin vom XXXX , GZ XXXX , idF der Beschwerdevorentscheidung vom XXXX , GZ XXXX , war hiergerichtlich unter der Zahl XXXX a... mehr lesen...