Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der E-Control war eine Presseaussendung der Beschwerdeführerin vom XXXX zur Kenntnis gelangt, wonach die Beschwerdeführerin an sechs ausgewählten Standorten in ihrem Versorgungsgebiet im XXXX Batteriespeichersysteme in Betrieb nehme. 1. Der E-Control war eine Presseaussendung der Beschwerdeführerin vom römisch 40 zur Kenntnis gelangt, wonach die Beschwerdeführerin an sechs ausgewä... mehr lesen...